EU AI Act

Was Werbetreibende seit dem 2. August 2026 kennzeichnen müssen

Artikel 50 der KI-Verordnung gilt. Er ist in einem Punkt enger als die Schlagzeilen vermuten lassen und in einem anderen weiter — und die Hälfte davon ist gar nicht Ihre Aufgabe, sondern die Ihres Anbieters.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Artikel 50 gilt seit dem 2. August 2026. Der Digital Omnibus hat daran nichts geändert — verschoben wurden nur die Hochrisiko-Pflichten.
  • Die maschinenlesbare Markierung ist Anbietersache. Ihr Tool muss das können, nicht Sie.
  • Sichtbar kennzeichnen müssen Sie nur Deepfakes — dafür aber auch dann, wenn Sie niemanden täuschen wollten.
  • Der nächste Termin ist der 2. Dezember 2026: Dann endet die Übergangsfrist für Tools, die vor August auf dem Markt waren.

Der AI Act wurde verschoben. Die Kennzeichnungspflicht nicht.

Das häufigste Missverständnis der letzten zwei Wochen — und das, was zuerst geklärt gehört.

Am 27. Juli 2026 ist der Digital Omnibus — Verordnung (EU) 2026/1744 — in Kraft getreten. Er verschiebt die Hochrisiko-Pflichten der KI-Verordnung erheblich: eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027, in regulierte Produkte eingebettete KI nach Anhang I auf den 2. August 2028.

Artikel 50 der KI-Verordnung hat er nicht geändert. Die Transparenzpflichten — Offenlegung bei Chatbots, Markierung synthetischer Inhalte und Kennzeichnung von Deepfakes — gelten seit dem 2. August 2026 genau wie ursprünglich vorgesehen.

Wer aus der Omnibus-Berichterstattung mitgenommen hat, dass auch die Kennzeichnungspflichten später greifen, liegt also falsch. Sie gelten jetzt. Im Folgenden unsere Lesart dessen, was das für Werbetreibende bedeutet — mit der FAQ der Kommission und ihren Transparenzleitlinien verlinkt, damit Sie es nachprüfen können.

Zwei Pflichten, zwei verschiedene Adressaten

Das Wichtigste zuerst: die maschinenlesbare Markierung und die sichtbare Kennzeichnung sind zwei getrennte Pflichten — und sie treffen nicht dieselbe Partei.

ArtikelWas verlangt wirdWen es trifftWann es greift
Art. 50 Abs. 1Personen müssen erfahren, dass sie mit einem KI-System interagieren — es sei denn, das ist ohnehin offensichtlich.Anbieterdas Unternehmen, das das KI-System entwickeltChat- und Sprachschnittstellen. Für Videowerbung selten relevant.
Art. 50 Abs. 2Synthetisch erzeugte Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte müssen in einem maschinenlesbaren Format markiert und als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar sein.AnbieterIhr KI-Toolanbieter, nicht SieGrundsätzlich jede generative Ausgabe — mit Ausnahmen für unterstützende Standardbearbeitung, die die Eingabedaten nicht wesentlich verändert.
Art. 50 Abs. 4Inhalte, die ein Deepfake darstellen, müssen klar und erkennbar als künstlich erzeugt oder manipuliert offengelegt werden.Betreiberdas werbetreibende UnternehmenWenn die Ausgabe realen Personen, Orten, Objekten oder Ereignissen ähnelt und fälschlicherweise als echt erscheinen würde.

Wo die Grenze tatsächlich verläuft

Die sichtbare Kennzeichnungspflicht ist enger als „alles mit KI markieren“ — und sie greift an Stellen, die viele für unproblematisch halten.

Keine Kennzeichnung

Nicht jede KI-Werbung braucht eine sichtbare Kennzeichnung

Artikel 50 Abs. 4 betrifft Deepfakes, nicht KI-Einsatz im Allgemeinen. Eine stilisierte Produktanimation, ein generierter Hintergrund oder ein KI-gestützter Schnitt Ihres eigenen Materials lösen nicht automatisch eine sichtbare Kennzeichnung aus. Die maschinenlesbare Markierung nach Abs. 2 ist davon unabhängig und greift deutlich breiter.

Kennzeichnungspflichtig

Täuschungsabsicht ist nicht erforderlich

Hier verschätzen sich viele Teams. Die Pflicht knüpft an Inhalte an, die realen Personen, Objekten, Orten oder Ereignissen ähneln und für eine vernünftige Betrachterin fälschlicherweise echt wirken würden. Ob Sie täuschen wollten, ist unerheblich — eine fotorealistische KI-Presenterin in einem Testimonial-Format fällt darunter, auch wenn niemand jemanden hinters Licht führen wollte.

Kennzeichnungspflichtig

Es muss keine reale Person abgebildet sein

Die Definition erfasst auch existierende Objekte, Orte und Ereignisse, und ein plausibel wirkender, aber erfundener Mensch kann ebenso als echt gelesen werden. „Das Gesicht haben wir erfunden, also ist es kein Deepfake“ ist keine sichere Auslegung.

Ausgenommen

Unterstützende Bearbeitung ist ausgenommen

Erfüllt die KI eine unterstützende Funktion für die Standardbearbeitung und verändert sie die Eingabedaten nicht wesentlich, greift die Markierungspflicht nach Abs. 2 nicht — die Leitlinien der Kommission zählen die Ausnahmen im Einzelnen auf. Farbkorrektur, Schnitt, Untertitel und Formatanpassung Ihres eigenen Materials liegen auf der sicheren Seite.

Abgeschwächt

Künstlerische und satirische Werke werden milder behandelt

Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werken muss die Offenlegung in angemessener Weise erfolgen, ohne die Darstellung oder den Genuss des Werks zu beeinträchtigen. Das ist eine abgeschwächte Anforderung, keine Ausnahme.

Ausgenommen

Nichts vor dem 2. August wirkt rückwirkend

Anzeigen, die vor Geltungsbeginn live gegangen sind, müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden. Die Pflicht wirkt nach vorn.

Die relevanten Termine

Zwei davon sind verstrichen. Der, den die wenigsten eingeplant haben, liegt im Dezember.

DatumWas passiertWen es betrifft
27. Juli 2026Der Digital Omnibus (VO (EU) 2026/1744) tritt in Kraft, verschiebt das Hochrisiko-Regime — und lässt Artikel 50 unberührt.Alle, vor allem als Quelle von Verwirrung
2. August 2026Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten vollumfänglich.Anbieter und Betreiber
2. Dezember 2026Die Übergangsfrist endet für KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden und bis dahin von der Markierungspflicht nach Art. 50 Abs. 2 ausgenommen sind.Anbieter — und alle, die ein älteres Tool einsetzen
2. Dezember 2027Die verschobenen Hochrisiko-Pflichten für eigenständige Systeme nach Anhang III beginnen zu greifen.Betreiber von Hochrisiko-Systemen — nicht die normale Werbeproduktion

Wie Solid beide Hälften abdeckt

Die Anbieterpflicht erfüllen wir selbst. Für die Betreiberpflicht bekommen Sie einen Schalter.

Art. 50 Abs. 2 — Anbieterpflicht

C2PA Content Credentials

Solid erkennt, deklariert und signiert die KI-Herkunft exportierter Assets kryptografisch und prüft Uploads auf vorhandene C2PA-Metadaten, sodass generiertes Material aus Tools wie Veo oder Sora schon beim Import erkannt wird. Das ist die maschinenlesbare Markierung — und sie liegt bei uns, nicht bei Ihnen.

Wie wir das gebaut haben
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Art. 50 Abs. 4 — Betreiberpflicht

„Generated with AI“-Wasserzeichen

Ein Schalter pro Export brennt eine klar erkennbare Kennzeichnung in das ausgelieferte Video. Wo eine Anzeige unter Art. 50 Abs. 4 fällt, ist das die Offenlegung — beim Export gesetzt statt in der Nachbearbeitung angeflanscht.

Wie wir das gebaut haben
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Prüfbarer KI-Status pro Asset

Jeder Clip trägt seinen KI-Status durch die Timeline, und Sie können ihn manuell setzen oder zurücknehmen. Wenn jemand fragt, welche Anzeigen des letzten Quartals generiertes Material enthielten, steht die Antwort im Projekt statt in jemandes Erinnerung.

FAQ

Fragen, die uns tatsächlich erreichen

Braucht jede Anzeige mit KI-Anteil eine sichtbare Kennzeichnung?

Nein. Die sichtbare Offenlegungspflicht aus Artikel 50 Abs. 4 gilt für Deepfakes — Inhalte, die realen Personen, Objekten, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlicherweise als echt erscheinen würden. KI, die selbst gedrehtes Material schneidet, färbt, untertitelt oder umformatiert, löst sie nicht aus. Die maschinenlesbare Markierung nach Abs. 2 ist davon getrennt, greift breiter und trifft Ihren Toolanbieter, nicht Sie.

Wurde der AI Act nicht gerade verschoben?

Verschoben wurde das Hochrisiko-Regime. Der Digital Omnibus ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten und hat die Pflichten nach Anhang III auf Dezember 2027 und nach Anhang I auf August 2028 verlegt. Artikel 50 blieb unberührt — die Transparenz- und Kennzeichnungsregeln gelten seit dem 2. August 2026 wie geplant.

Wir setzen einen KI-Avatar als Presenter ein. Sind wir betroffen?

Sehr wahrscheinlich ja. Eine fotorealistische Presenterin, die Zuschauende für einen echten Menschen halten würden, ist der Kernfall, für den Artikel 50 Abs. 4 geschrieben wurde — unabhängig davon, ob Sie täuschen wollten und ob das Gesicht einer realen Person gehört.

Was ist mit Anzeigen, die wir vor August veröffentlicht haben?

Die müssen nicht nachgekennzeichnet werden. Die Pflichten gelten ab dem 2. August 2026 nach vorn und nicht rückwirkend für bereits ausgespielte Inhalte.

Reicht ein Wasserzeichen allein?

Für die Betreiberpflicht nach Art. 50 Abs. 4 ist eine klar erkennbare sichtbare Kennzeichnung genau das, was verlangt wird. Art. 50 Abs. 2 erfüllt sie nicht — der verlangt eine maschinenlesbare Markierung und trifft den Anbieter des generativen Systems. In der Praxis brauchen Sie beides, weshalb Solid das eine übernimmt und das andere anbietet.

Was passiert am 2. Dezember 2026?

Dann endet die Übergangsfrist für KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden. Bis dahin sind diese Systeme von der Markierungs- und Erkennbarkeitspflicht nach Art. 50 Abs. 2 ausgenommen, ab Dezember nicht mehr. Wenn Teile Ihres Stacks aus älteren Tools bestehen, ist das der Termin, nach dem Sie beim Anbieter fragen sollten.

Gilt das für uns, wenn wir außerhalb der EU sitzen?

Die KI-Verordnung erfasst Anbieter und Betreiber, deren Systeme oder Ausgaben in der EU verwendet werden. Werbung an ein EU-Publikum kann Sie also unabhängig vom Sitz des Teams in den Anwendungsbereich bringen. Wo die Grenze im Einzelfall verläuft, ist eine Frage für Ihre Rechtsberatung und nicht für eine Anbieterseite.

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein. Das ist unsere Lesart der Verordnung als Unternehmen, das dagegen implementieren musste — veröffentlicht, weil Kundinnen und Kunden immer wieder danach gefragt haben. Die FAQ und die Transparenzleitlinien der Kommission sind unten verlinkt; alles Folgenreiche gehört an Ihre eigenen Juristinnen und Juristen.

Kennzeichnung gehört in den Export, nicht in die Nachbearbeitung

Wer hunderte Varianten pro Kampagne ausspielt, kann nicht bei jeder einzeln prüfen, ob ein Wasserzeichen nötig war und ob die Metadaten stimmen. Genau deshalb haben wir beides in die Pipeline gelegt: Solid führt den KI-Status jedes Clips mit, signiert die Herkunft automatisch und setzt die sichtbare Kennzeichnung beim Export — für eine Anzeige genauso wie für dreihundert.

Solid ist die KI-Videoproduktion für Performance-Teams. Marken wie Waterdrop, Refurbed und HOLY skalieren damit ihre besten Ads.

Quellen

Diese Seite beschreibt, wie wir die Transparenzpflichten der KI-Verordnung beim Bauen dagegen gelesen haben. Sie ist Information und keine Rechtsberatung und ersetzt die Prüfung durch Ihre eigene Rechtsabteilung nicht.